Shakespeare-Stipendium

Stipendienangebot der Deutschen Shakespeare-Stiftung in Kooperation mit der Klassik Stiftung Weimar (Graduiertenstipendium)

Bewerbungsfrist endet am 31. Januar

Die Stipendien richten sich an Doktorandinnen und Doktoranden mit einem exzellenten Hochschulabschluss, die einen konzeptionellen Zusammenhang des in Weimar zu realisierenden Forschungsprojektes mit ihrer Dissertation nachweisen können. Themenschwerpunkt der neu eingerichteten Graduiertenstipenden ist die Frühe Neuzeit im weiteren Sinne, einschließlich des Barock sowie die Prozesse ihrer Rezeption und Transformation bis in die Gegenwart. Willkommen sind gerade auch interdisziplinäre und komparative Vorhaben zum Theater, zu Shakespeare und seinen Zeitgenossen sowie zur Tradierung und Aufnahme der Frühen Neuzeit in Deutschland und vor allem in der Weimarer Klassik. Gefördert werden anspruchsvolle Vorhaben, für deren Realisierung die Sammlungsbestände der Klassik Stiftung wesentlich sind.

Förderdauer und Stipendiensatz

Die Förderdauer beträgt zwei bis drei Monate. Es werden einmal jährlich zwei Stipendien in Höhe von jeweils 1.000 Euro pro Monat vergeben.

Bewerbung

Kriterien für die Vergabe

  • ein klar erkennbarer Bezug des Forschungsvorhabens zu den Sammlungsbeständen der Klassik Stiftung Weimar
  • die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers
  • die Bedeutung des Arbeitsvorhabens für die wissenschaftliche Forschung

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten trifft ein Gremium, das sich aus Mitarbeitern der Klassik Stiftung Weimar und Mitgliedern des Beirats der Deutschen Shakespeare-Stiftung zusammensetzt. Ein Rechtsanspruch auf ein Shakespeare-Stipendium besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (siehe Download)
  • Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens (10-15 Zeilen), die im Falle der Bewilligung eines Stipendiums auf den Webseiten der Deutschen Shakespeare-Stiftung und der Klassik Stiftung Weimar veröffentlicht werden kann
  • Eine ausführlichere Darstellung des Forschungsvorhabens, die das eigene Erkenntnisinteresse profiliert, die aktuelle Forschungslage skizziert, die eigenen Vorarbeiten darstellt und die spezifische Förderung des Forschungsprojekts durch einen Weimar-Aufenthalt erläutert (5-6 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnisse
  • Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin zum Forschungsprojekt, das in Weimar realisiert werden soll

Bewerbungsfrist und Einreichungsweg

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar. Über die Stipendienanträge wird im März eines jeden Jahres entschieden.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung online (in einem PDF-Dokument zusammengefasst) oder postalisch an die unten stehende Anschrift.

Unterkunft und Versicherung

Die Geschäftsstelle der Deutschen Shakespeare-Stiftung ist bei der Suche nach einer Unterkunft gerne behilflich.

Im Rahmen der Shakespeare-Stipendien wird freier Eintritt in alle Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar gewährt.

Nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen sind die Shakespeare-Stipendien weder einkommensteuer- noch rentenversicherungspflichtig.

Für ausländische und aus dem Ausland einreisende Stipendiaten muss eine Krankenversicherung bestehen, die eventuell anfallende Behandlungskosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt.

Vor Antritt des Stipendiums ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ohne Versicherungsschutz darf das Stipendium nicht angetreten werden.

Verpflichtungen der Stipendiaten

Die Stipendiaten führen ihre Studien in den Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar durch. Während ihres Aufenthaltes in Weimar nehmen sie an regelmäßig stattfindenden Kolloquien teil. Sie erklären sich bereit, ihr aktuelles Forschungsprojekt in einem allgemeinverständlichen Vortrag der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.

Die Stipendiaten werden gebeten, am Ende ihres Weimar-Aufenthaltes, spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums, einen Arbeitsbericht vorzulegen sowie einige ergänzende Fragen zu beantworten (Formular siehe Downloads). Im Arbeitsbericht sollen insbesondere der Ertrag der Forschungsaktivitäten in Weimar dargestellt sowie die bearbeiteten Sammlungsbestände skizziert werden. Anregungen zur Weiterentwicklung der Shakespeare-Stipendien sind uns sehr willkommen.

Die Stipendiaten verpflichten sich, die von der Deutschen Shakespeare-Stiftung gewährte Förderung in allen Publikationen, die aus dem Weimarer Forschungsaufenthalt hervorgehen, angemessen zu erwähnen. Dabei ist folgende Formulierung zu wählen: »Die vorliegende Studie wurde durch ein Stipendium der Deutschen Shakespeare-Stiftung gefördert«. Der Deutschen Shakespeare-Stiftung ist von jeder Publikation, die aus dem Weimarer Forschungsaufenthalt hervorgeht, ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.

Widerruf des Shakespeare-Stipendiums

Die Bewilligung eines Stipendiums kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Angaben in den Antragsunterlagen nicht korrekt sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Legt ein Stipendiat seinen Arbeitsbericht nicht fristgemäß vor, fordert die Deutsche Shakespeare-Stiftung Teilbeträge des Stipendiums zurück. Bei einer Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während des Weimar-Aufenthaltes lässt sich die Bewilligung kurzfristig anpassen.

Bewerbungsadresse

Deutsche Shakespeare-Stiftung
Windischenstr. 4-6
99423 Weimar

office@shakespeare-gesellschaft.de

Weitere Informationen:

http://www.klassik-stiftung.de/forschung/stipendien/shakespeare-stipendien/

Downloads:

Antragsformular

Vorlage Arbeitsbericht

 

Kontakt

Deutsche Shakespeare-Stiftung

c/o Deutsche Shakespeare-Gesellschaft
Windischenstr. 4-6
99423 Weimar

Tel. u. Fax: +49 (0)3643 – 904076

email: office@shakespeare-gesellschaft.de

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